Verkehrszeichenerkennung Geschwindigkeitswarner fehlerhaft

  • Hi dipsy bin ja Deiner Meinung, mit 'ner kleinen Einschränkung ;)


    vllt. drücke ich mich ja nur blöd aus, dann seht es mir nach, aber ich versuche es dann noch mal anders: ;)


    in D ist es so geregelt, dass

    • innerhalb geschlossener Ortschaften 50km/h gelten ( ausgenommen 10/20/30-erZonen oder sonstigen Sondergebieten)
    • außerhalb (für PKW) 100km/h gelten

    außer es ist eine andere max Geschw. gesondert beschildert.


    Nun gilt bei einer Beschilderung noch die Einschränkung, dass diese nur bis zur nächsten Kreuzung/Einmündung gilt, nach der Kreuzung/Einmündung gilt - sofern die Tempo-Beschilderung nicht wiederholt wird - die o.g. grundsätzlichen Vorgaben.


    Wird außerhalb ein 70Schild aufgestellt, nach der nächsten Kreuzung aber nicht wiederholt gilt nach der Kreuzung 100km/h.


    Wenn nun in der Stadt ein Teilstück 70 ausgeschildert ist, gilt diese also nur bis zur nächsten Kreuzung - es muss kein 50er Schild folgen, danach gilt 50km/h.


    Ebenso wenn ein Teilstück 30 ausgeschildert ist, dann auch hier nur bis zur nächsten Kreuzung/Einmündung - danach gilt wieder 50

    Sollte nun die Straße im Navi als "50" ausgewiesen werden und es dort eine Baustelle mit 30 eingerichtet worden sein, wird das Navi von der Cam "überstimmt" und die 30 angezeigt..... und an der nächsten Kreuzung greift wieder das Navi - checkt ob ein Schild erkannt wurde..... und wenn kein neues 30er Schild erkannt wird, springt die Anzeige wieder auf 50.


    Deswegen meine Äußerung, dass die Cam die Karten "überstimmt"


    Ist übrigens kein reines Clio Thema .... auch die mit dem * haben da ihre Probleme

    bei der letzten * - Klasse war es auf Autobahnen echt schlimm, die hat extrem häuft die 60er Beschilderung an Raststätteneinfahrten als "Tempobegrenzung" auf der BAB Fahrbahn gehalten und erst nach der Vorbeifahrt an der Raststätte das Meckern aufgegeben



    VG Dirk


    edit:

    neue Infos erhalten, damit fällt die Argumentation in Sich zusammen ....

    warum aber der Effekt so bei den Autobahnraststätten auftritt, kann ich nach den neuen Infos nicht mehr logisch nachvollziehen


    VG Dirk



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    CLIO 5 INTENS TCe 140 | "warme Futt & Griffel" - Paket | City-Paket | Style-Paket Plus | Infotainment-Paket Plus | Navi auf 2021.06 2022.V2 2023:V1 | SW 283C34249R | SW 283C34951R | SW 283C33608R | SW 283C38683R

    Einmal editiert, zuletzt von DeHaBo () aus folgendem Grund: neue Infos erhalten, damit fällt die Argumentation in Sich zusammen ....

  • die Einschränkung, dass diese nur bis zur nächsten Kreuzung/Einmündung gilt, nach der Kreuzung/Einmündung gilt - sofern die Tempo-Beschilderung nicht wiederholt wird - die o.g. grundsätzlichen Vorgaben.

    Das ist entgegen der allgemeinen Meinung nicht richtig (zumindest auf D bezogen).


    Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt solange, bis sie aufgehoben ist bzw. bei einer mit Zusatzschild begründeten bis der Grund offensichtlich weggefallen ist (Baustelle).


    Aber auch wenn ich an einer Kreuzung einfahre, muss ich mich an die Vorgabe halten, wenn ich sie kenne. Es gibt entsprechende höchstrichterliche Urteile, dass z. B. Ortskundige verurteilt wurden.


    Hat mit dem Thema wenig zu tun, aber zur Info.


    Es ist natürlich immer eine Frage der Beweisbarkeit und wegen der Klagefreude der Deutschen wird inzwischen fast immer hinter eine Kreuzung ein Schild gestellt, aber das ist genaugenommen nicht nötig.

    Clio 1.3 TCe Intense Automatik, RS Line, Iron-blau, 04/21,

    Zusatz (in der App gefunden): Reserverad, Sitzheizung, Auspuffblende Chrom, Alufelgen 17Zoll,

    Dazu ein Twingo 3 aus 2015,

    Früher: R 19, Espace 3, Clio 2 Campus, Kangoo,

    ganz ganz früher (noch gefahren worden): R11, R25

  • Familienkutscher


    ok, laut dem beim ADAC verlinkten Urteil von 2001 vom OLG Hamm hast Du recht .


    Damit sind meine Infos aus den Fahrschulen falsch ....


    wäre da dann aber von Interesse, ab wann man als "Ortskundiger" gilt und wann nicht ...... da es hier 2 unterschiedliche Eingrenzungen gilt.


    VG Dirk


    VG Dirk



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  • Hi dipsy


    hier der Link zum ADAC Artikel, der auch das entsprechende AktZ ( OLG Hamm, Urteil vom 11.5.2021, Az.: 7 U 104/19) enthält:

    Link ADAC


    edit:


    hier auchnoch ein Seite die (weit unten) eine Liste von verschieden OLGn und deren AktZ aufführt - habe da aber nicht alle gelesen ;)

    ich find es unlogisch .... aber nur meine Meinung....


    VG Dirk



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  • ;)


    hier mal ein gegenläufiges Urteil vom LG Bonn 2 O 567/02 - speziell Innerorts - hier gilt "bis zur nächsten Kreuzung ..."


    VG Dirk



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    Einmal editiert, zuletzt von DeHaBo ()

  • Schön, dass wenigstens ein paar der Phänomene nachvollziehbar sind.

    Allerdings löst das nicht die Problematik von Sachen, die sporadisch und völlig unerwartet auftreten z.B habe ich gestern bei der Fahrt einer Strecke, die ich häufig befahre bemerkt, dass das System fast andauernd 100 km/h angezeigt hat - innerorts wie außerorts - nur unterbrochen durch ein paar 30er Zonen, die anhand der Schilder einwandfrei erkannt wurden und dann ging es innerorts sofort wieder zu 100 km/h bis zu meiner Haustüre, wo eigentlich Spielstraße wäre. Das Navi hat den gleichen Blödsinn angezeigt. Normalerweise wird auf diese Strecke alles richtig erkannt.


    Solange solche Sachen vorkommen, ist das System einfach nicht verlässlich und daher unbrauchbar.

    Clio Experience E-Tech 140, Iron Blau, Deluxe Paket, Sitzheizung, AHK - SoftwareVersion 283C39164R seit 20.03.21 283C30559R, seit 13.04.21 283C39022R, seit 01.10.2021 283C35202R, seit 14.02.22 283C34951R, seit 24.05.22 283C39788R, seit 17.10.23 283C37784R

    Wer Rechtschreib- oder Grammatikfehler findet, darf sie behalten ;)