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Womit wir dann nun wieder zum Einbau kommen
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Werde mir in den Clio 5 auch wieder eine Dashcam einbauen. Die Auto-Vox ist zur Zeit grad im Angebot. Bestellt. Kann mein Auto heute 16.00 Uhr abholen. Die Freude ist groß.
Mich würde interessieren, wer von euch alles eine Dashcam installiert hat.
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Ich habe keine und mich irgendwie bisher dafür
noch nicht interessiert.
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Es ist die Aurora. Die Kamera bekomme ich heute und wenn ich Zeit habe dann werde ich sie auch gleich einbauen.
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ich habe in beiden Autos eine Dashcam, hatten einfach den Fall, dass der gener in unser Auto gefahren ist, aber was anderes beahauptet. Leider wurde von der Polizei eine faksche Aussage aufgenommen, dadurch hat die Versicherung bezahlt. Es ist erlaubt eine Dashcam zu nutzen, wenn nicht ständig gefilmt wird, also Loop Aufzeichnungen. Datenschutz in Deutschland ist einfach Schwachsinn. In anderen Ländern werden Rabatte von den Versicherungen gegeben, wenn man eine Dashcam hat. Auch unsere Versicherungen sind froh wenn man eine hat. So wie manche heute Ihr Auto als Waffe nehmen, muss man sich mit einer Dashcam schützen. Überlegt bitte mal, wie oft man am Tag gegen den Datenschutz verstösst, da ist eine Dashcam lächerlich.
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/
Wichtiges Urteil zur Dashcam vom Bundesgerichtshof Karlsruhe (15. Mai 2018)
Der Fall: Auf einer doppelten Linksabbiegerspur innerorts gab es einen Unfall, als die Beteiligten seitlich zusammenstießen. Daraufhin stritten sie sich, wer die Spur tatsächlich verlassen hatte. In einem der betroffenen Fahrzeuge befand sich eine Dashcam, die das Geschehen aufgezeichnet hatte. Die Vorinstanzen hatten die Aufnahmen nicht als Beweismittel zugelassen.
Das Urteil: Das BGH teilte diese strikte Auffassung nicht und erließ daraufhin ein neues Grundsatzurteil: So folgt aus einem Verstoß gegen den Datenschutz nicht automatisch eine Unverwertbarkeit vor Gericht (Az. VI ZR 233/17).
Die Begründung: Die Dashcam, so der BGH, zeichne ohnehin nur das auf, was jedermann selbst im öffentlichen Straßenverkehr sehen kann. Für die Zulässigkeit von Dashcam-Aufnahmen spreche zudem, dass Unfälle sich häufig nachträglich nicht vernünftig aufklären ließen. Darüber hinaus könnten die Aufzeichnungen auch für Unfallgutachter wertvoll sein. Voraussetzung sei aber, dass die jeweilige Dashcam nicht fortlaufend filmt. Stattdessen sollten die Aufnahmen in kurzen Abständen immer wieder überschrieben werden. Erst bei einem Unfall ist es erlaubt, diese langfristig zu speichern.
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Lange hat es gedauert, nun endlich bin ich dazu gekommen meine Dashcam wieder einzubauen. Ich habe sie mittig angebaut, von innen stört sie so gut wie gar nicht. Bild 1 spiegelt so in etwa die Sitzposition dar. Wenn das Display sich ausgeschaltet hat nach 30 Sekunden nimmt man die Cam nicht mehr wahr. Von außen ist sie auch recht unauffällig. Und für alle Dashcam-Gegner, ich schaue mir keinerlei Videos an, es sind 5 Minuten Aufnahmen und wenn die Speicherkarte voll ist, wird diese wieder überschrieben. Weiterhin steht ja auch genau über meinen Beitrag die Auffassung des BGH...sehe ich auch genau so.
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ja kann ich jedem empfehlen, hätte noch zwei Stück , mit zwei Kameras zum Verkauf übrig.
Erst vor paar Tagen hatte ich eine nette Begegnung mit einem Taxifahrer, der mir die Vorfahrt genommen hat, dann noch runter gebremst, weil ich ihn darauf hingewiesen habe, dann hat er mit noch den bekannten Finger gezeigt. Habe das seiner Zentrale gemeldet und auch gesagt, das ich alles auf Video habe.
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Mich hatte letztens ein Autofahrer auf der Autobahn ausgebremst weil ich 130 auf einer 130er Strecke gefahren bin. Anzeige hatte ich erstattet aber die Polizei fragte direkt nach Video oder Bildmaterial. Was ich nicht hatte Somit wurde alles eingestellt da der Fahrer alles bestritten hat.