Man ich will die Leisten auch drauf machen, aber jeder rät mir davon ab, weil alle der Meinung sind, dass es eine bauliche Veränderung am Fahrzeug ist.
Waren hier nicht mal Mitarbeiter von Renault? Was sagen die dazu? Oder vielleicht jemand vom Tüv da?
-
-
Ich darf dich beruhigen, bei der Montage der Leisten
handelt es sich nicht um eine bauliche Veränderung,
die gar bei TÜV oder Dekra eintragungspflichtig sind.
Kannst auch gerne zusätzlich in deinem AH oder bei
TÜV/Dekra nachfragen .
Vorschlag: nimm zusätzlich ein Bild von den hier eingestellten
Clio's mit.
Kannst gerne meins nehmen, © gibt's darauf nicht
-
Bauliche Veränderung?????♂️??
-
Wie kannst du dir da so sicher sein? Das steht halt nirgends, das sind ja keine Kunststoffleisten, sondern aus Edelstahl. Ich bin da echt schissrig, vorallem weil ich fahranfänger bin und das mein erstes Auto ist - das NOCH nicht mal mir gehört. Ich schaue aktuell nach einer Lösung, dass man die Leisten bombenfest bekommt - aber auch wieder zu entfernen ist.. Silikon ist da keine gute Wahl, wie ich gelesen habe.
-
Bauliche Veränderung?????♂️??
Joa, mir wurde gesagt, alles was nicht den Herstellerangaben betrifft, sind bauliche Veränderungen am Fahrzeug und hier ist es ja auch kein Originalteil von Renault.
-
-
Doppelpost
Zierstreifen müssen dann auch eingetragen werden? -
Bestimmt auch Aufkleber ?!
Ne, jetzt im Ernst!
Das ist doch Schwachsinn...??
Kleb drauf und gut ist -
Also bezüglich der Leisten würd ich mir absolut keine Sorgen machen zwecks Eintragungspflicht. Selbst wenn man es müsste, was ich nicht denke, schaut auf sowas wirklich keiner.
Ich hab nur das Problem, dass meine - selbst mit dem hier vorgeschlagenen 3M Klebeband - auch nach ausreichender Wartezeit (sauberer Untergrund, ausreichende Temperatur) nicht so wirklich halten wollen. Ich kann die jedes mal recht einfach wieder lösen. Werde wohl sonst wirklich zu einem Spezialkleber (Scheibenkleber o.ä.) greifen müssen.
-
Ich stell mir grade vor, solche Türschloßabdeckungen
wären eintragungspflichtig -
VORSCHLAG:
Jeder muss am Ende für sich selbst entscheiden, ob und wie er
seinen Wagen aufhübscht, daher können wir wieder zum eigentlichen
Thema zurückkommen.