Ich finde die Begründung vom Autohaus ziemlich schwach. Da sollst Du für 2 AHK bezahlen, aber nur eine bekommen? Aus meiner Sicht macht es auch keinen Sinn, wenn eine Ware nur knapp verfügbar ist, dass diese nur in Massen verkauft wird. Selbst wenn es so wäre, könnte der Verkäufer die restliche Ware noch im Laufe des Jahres verkaufen und hätte am Ende keinen Verlust.
Aus meiner Sicht muss der Verkäufer dafür Sorgen, dass er seinen Vertrag erfüllt. Letztendlich hat er ja bestätigt, dass es für ihn nicht unmöglich sei seinen Vertrag zu erfüllen.
Der geschlossene Vertrag und die derzeitige Bestätigungserklärung vom Autohaus gehen von unterschiedlichen Vertragsbestantsteilen aus, so dass insoweit von einem Dissens gesprochen werden kann. Es liegen mithin keine übereinstimmenden Willenserklärungen
vor, so dass aus meiner Sicht so kein gültiger Vertrag zustande gekommen ist. Hilfsweise würde ich mich wegen Irrtums über des Inhaltes die Willenserklärung anfechten, sofern der Verkäufer nicht seinem Vertrag nachkommt.
Dies würde ich schnellst möglich schriftlich machen, nachdem du die Kenntnis über den neuen Sachverhalt bekommen hast.