Noch einmal zur Begrifflichkeit Gewährleistung - Garantie:
Mängelansprüche bei Sachmängeln verjähren im Regelfall nach 2 Jahren (vgl. BGB, § 438). Hier endet dann die Gewährleistung.
Danach beginnt die freiwillige Garantieleistung, die vertraglich vereinbart werden kann.
Welches Autohaus für welche Leistung herangezogen werden kann, weiß ich nicht und hoffe, dass ich von dem Ärger, den ihr habt, verschont bleibe.