Hi
möchte meinen Senf auch noch mal dazu geben
1. wenn Du den Vertrag mir einem in Händler in D abgeschlossen hast, dann greift m.E.n. die normale Gewährleistung in den ersten 2 Jahren.
2. zwar ist bei der Gewährleistung die "Beweisumkehr" nach >6Monaten vorgesehen - wird aber meistens nicht hart angewendet
3. Du schreibst selbst :
und elektronische Steuergeräte, (ausgenommen Schaltrelais, elektrische Funktionsschalter, alle Glühlampen
und chipgetunte Steuergeräte, Sensoren jeglicher Art).
da befinden sich doch auch die ECUs und Co drin, da die "ausgenommen Steuergeräte" ja nur die chipgetunte Steuergeräte sind und Du doch bestimmt nicht direkt ein Chiptunig aufspielst
(was bei der original Renault-Garantie dann auch zum Erlöschen derselbigen führt)
vllt noch mal das Kleingedruckte genau lesen
Wenn Du noch unsicher bist, einfach mal zu Renault gehen und nach einer 5 Jahres Garantie direkt von Renault fragen - kostet dann zwar wieder etwas.