Beiträge von Familienkutscher

    Soweit ich weiß, bremst der Assistent nicht von sich aus.

    Er erkennt die Gefahrensituation und warnt. Sobald der Fahrer (m/w/d) dann bremst, unterstützt der Assistent, indem er voll bremst, auch wenn der Fahrer die Bremse zaghaft betätigt. Hintergrund sind die Erkenntnisse, dass die wenigsten Fahrer eine echte Gefahrenbremsung hinbekommen. Es wird zu wenig gebremst (und dann ist es zu spät).

    Dazu kommt dann Warnblinkanlage für die nachfolgenden und ggf. blinkende Bremsleuchten (da weiß ich nicht, was davon Renault programmiert).

    Bei Fahrtrainings ist das Thema "Vollbremsung", besser Gefahrenbremsung, ein wichtiger Teil.


    Es gibt auch vollautonome Systeme (die früher anfangen mit leichtem bremsen) aber ich denke, im Clio ist das nicht eingebaut.

    Zitat

    darf ich fragen, was du für das Update in der Werkstatt bezahlt hast?


    Ich habe mir jetzt einen Termin gemacht für ein Update bei Renault.


    Es sollen 100-150€ werden laut Aussage.



    Roman

    Hallo miteinander,


    ich habe ja einen 130 TCe mit Automatik.


    Von Begin an ist mir ein Geräusch aufgefallen, was ich merkwürdig finde. Da langsam die Gebrauchtwagengarantie abläuft, würde ich es doch gerne klären.


    Wenn ich bei mittleren Geschwindigkeiten leicht vom Gas gehe (von 100 auf 80 oder von 80 auf 60), bzw. bei knapp 50 vom Gas gehe, höre ich ganz leicht ein Geräusch, das ein wenig an eine Flugzeugturbine erinnert.


    Wenn ich bei hohen Geschwindigkeiten komplett vom Gas gehe, höre ich es nicht (evtl. Rest zu laut ?).


    Wenn ich mir hier viele Beiträge durchlese, denke ich an den Turbo.


    Muss ich mir Sorgen machen ?



    Roman

    die Einschränkung, dass diese nur bis zur nächsten Kreuzung/Einmündung gilt, nach der Kreuzung/Einmündung gilt - sofern die Tempo-Beschilderung nicht wiederholt wird - die o.g. grundsätzlichen Vorgaben.

    Das ist entgegen der allgemeinen Meinung nicht richtig (zumindest auf D bezogen).


    Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt solange, bis sie aufgehoben ist bzw. bei einer mit Zusatzschild begründeten bis der Grund offensichtlich weggefallen ist (Baustelle).


    Aber auch wenn ich an einer Kreuzung einfahre, muss ich mich an die Vorgabe halten, wenn ich sie kenne. Es gibt entsprechende höchstrichterliche Urteile, dass z. B. Ortskundige verurteilt wurden.


    Hat mit dem Thema wenig zu tun, aber zur Info.


    Es ist natürlich immer eine Frage der Beweisbarkeit und wegen der Klagefreude der Deutschen wird inzwischen fast immer hinter eine Kreuzung ein Schild gestellt, aber das ist genaugenommen nicht nötig.

    Als Abschluss:

    Verkäufer hat sich geweigert, es zu reparieren. Sie können nicht wissen, wie ich mit den Reifen umgegangen bin und wie sie gelagert waren !?!


    Habe mich daher heute rangesetzt und mit Dremel aufgesägt. War kein Problem und jetzt sind die blöden Kappen ab. Bei einem Ventil habe ich leicht in das Gewinde geschnitten, aber es hält die Luft trotzdem.

    Da habe ich Glück, dass ich letztes Jahr gesucht habe. Mir gefällt der Neue auch nicht, ist mir persönlich zu aggressiv. Ich mag es mehr knuddelig.

    Die LED-Beleuchtung nach unten gezogen erinnert mich ein wenig an Peugot, hatten die nicht auch mal so was als "Raubtierzähne" ?