Beiträge von Ambermoon

    Das Blöde ist ja, dass man bei dieser "verbindlichen Bestellung" keine vollständige Beschreibung der Fahrzeugausstattung bekommt, sondern nur eine eher grobe Auflistung der Ausstattung, bei der die Zusatzpakete noch am ehesten aufgeführt werden. Die serienmäßige Ausstattung muss man sich aus der Preisliste herausarbeiten, bei welcher ja "Änderungen vorbehalten" sind.

    Man nimmt sich also z.B. die Preisliste vom März, sieht den Umfang der Ausstattung, sagt sich "das passt", im April/ Mai/Juni/etc. gibt es anschließend neue Preislisten mit neu gestalteter Serienausstattung.

    Kann Renault bzw. jeder andere Hersteller dann einfach beigehen und sagen "Die Serienausstattung zum Zeitpunkt der Bestellung kratzt uns nicht, ausschlaggebend ist die Serienausstattung zum Zeitpunkt der Fertigung"? Was bei reduzierter Ausstattung natürlich nicht toll wäre.

    Das finde ich interessant, dass der bei Dir ohne weiteres Zutun dabei ist. Ich hatte vor der Bestellung geschaut, im Konfigurator aber immer nur den manuell abblendbaren als Ausstattungsmerkmal gezeigt bekommen, den automatisch arbeitenden konnte ich nicht alternativ auswählen.

    Nein, Du musst die Beule nicht in Kauf nehmen.

    Nur gibst Du eine Waschmaschine meist nicht zurück, weil geleast oder ähnliches.


    Das Problem, welches ich hier sehe, ist folgendes:

    Der Wagen wird von Renault/vom Händler in einem Zustand x abgegeben und von Alcatraz so übernommen. Die Rückgabe erfolgt unter bestimmten Konditionen, was den Fahrzeugzustand nach vier Jahren angeht.

    Jetzt hat sich Alcatraz eine Haifischantenne zusätzlich einbauen lassen, mit dem Knick im Dachhimmel als Folge. Lässt er das beheben - da steht der Händler in der Pflicht -, hat er hier (theoretisch) keine Minderung zu erwarten. Nimmt er aber das Geld als Ausgleich, ist der Mangel, der durch die Installation entstand, noch immer gegeben. Durch die Annahme des Geldes würde er den Händler, hier als Dienstleister für die Montage, von seiner Pflicht der Nachbesserung entbinden, da er die finanzielle Entschädigung akzepiert.

    Gegenüber dem Händler/Renault als Überlasser des Fahrzeuges ist Alcatraz aber mit dem Knick im Dachhimmel nicht aus dem Schneider. Das sind - aus meiner Sicht - zwei getrennte Geschäftsvorgänge, und kann ihm in vier Jahren durchaus Unannehmlichkeiten bereiten.

    Deshalb, wie Filou sagte, nicht das Geld nehmen, sondern den Dachhimmel herrichten bzw. austauschen lassen.

    Jemand mit mehr juristischem Wissen kann das aber sicherlich besser als ich beurteilen.

    Mag sein, Enzo, dass die seitlich wegstrahlen. Aber es gibt tatsächlich auch Verkehrsteilnehmer, die sich (vorübergehend) seitlich von einem aufhalten. ?


    Gibt es technische Daten zu den vorne sitzenden zum vergleichen?

    Da der Wagen nach vier - waren es vier - Jahren zurückgehen soll (so hatte ich das verstanden), wäre immer noch das Problem der Wertminderung durch diesen Knick zu behandeln, da die Antenne auf Alcatraz Betreiben hin installiert wurde.