So, ich habe meinen Clio von Renault zurückbekommen. (Schon letzte Woche). Laut Renault Werkstatt war es ein defekter Sensor:
"Bei Auslesen mit CLIP wurde der Fehler DTC242C16 festgestellt (Abgastemperatursensor).
An Ihrem Fahrzeug erneuerten wir demnach diesen Sensor.
Dazu wurde der vordere Tragrahmen und der Katalysator ausgebaut.
Abschliessend wurde eine Probefahrt durchgeführt."
Der Fehler ist jetzt weg, allerdings habe ich noch keine längere Fahrt gemacht, Das wird aber morgen der Fall sein.
Laut ADAC Rechtsberatung hätte ich mich nicht vom Opel Händler zu Renault mit Verweis auf die Garantie weiterschicken lassen sollen, denn das Fahrzeug hat ja außerdem gesetzliche Gewährleistung.
Diese ist das stärkere Recht. Wenn der Reparaturversuch von Renault jetzt fehlschlägt, hat sich der Händler erfolgreich aus der Gewährleistung gewunden.
Richtig wäre es wohl gewesen, beim (Opel-) Händler, bei dem ich das Auto gekauft habe, den Mangel zu rügen. Der kann ja dann zu Renault gehen, wenn er es nicht hinkriegt ....
Ein bißchen weltfremd ist das allerdings.
Zum Thema Anschlußgarantie: Ich habe bei diesem Renault Händler gefragt. Der arbeitet mit der Firma Multipart zusammen, Man kann dort unterschiedliche Garantien abschließen.
Er kann es mir aber nicht anbieten, weil ich das Auto woanders gekauft habe. Ich gebe das aber noch nicht auf. Mein Opel-Händler meint, mit Car-Garantie könnte ich auch bei ihm abschließen,
(Ich wäre dann in der Werkstattwahl unabhängig). Außerdem hat das auch ein anderer Renault Händler in Stuttgart angeboten. Mal sehen ...
Weiter kam bei dem Werkstattbesuch bei Renault heraus, daß bei meinem Fahrzeug die Erstinspektion nicht durchgeführt wurde. Diese wäre in dem Jahr fällig gewesen, als das Fahrzeug beim Opel-Händler stand.
Scheint aber nicht so wild zu sein, denn man hat den Garantieanspruch bei Renault ja anerkannt.
Trotzdem ärgert es mich nicht schlecht; zumindest für das Thema Anschlußgarantie ist das schon mal ein Manko.